- keinesfalls nachlaufen (Sie haben Aufsichtspflicht gegenüber den anderen Kindern der Klasse)
- Schulleitung informieren
- Erziehungsberechtigte des entwichenen Kindes verständigen
- Wenn die Erziehungsberechtigten nicht erreichbar sind:
- den zuständigen Sozialarbeiter/die zuständige Sozialarbeiterin des Amtes für Jugend und Familie verständigen und über die Situation informieren,
- die nächstgelegene Polizeidienststelle informieren und eine möglichst genaue Personenbeschreibung geben.
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