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Montag, 25. April 2016

Was tun, wenn...

...ein Schüler/eine Schülerin  unerlaubt das Schulhaus oder eine Schulveranstaltung verlässt?                                

  • keinesfalls nachlaufen (Sie haben Aufsichtspflicht gegenüber den anderen Kindern der Klasse)
  • Schulleitung informieren
  • Erziehungsberechtigte des entwichenen Kindes verständigen
  • Wenn die Erziehungsberechtigten nicht erreichbar sind:
    • den zuständigen Sozialarbeiter/die zuständige Sozialarbeiterin des Amtes für Jugend und Familie verständigen und über die Situation informieren,
    • die nächstgelegene Polizeidienststelle informieren und eine möglichst genaue Personenbeschreibung geben.

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