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Donnerstag, 24. November 2016

SchülerInneneislaufen

Qualifikation


Pro Klasse muss mindestens ein/e Lehrer/in die entsprechende Qualifikation aufweisen.
Zur Erteilung des Eislaufunterrichts sind folgende Personen berechtigt:
  • HS/KMS/NMS-Lehrer/innen mit Lehramtsprüfung für Bewegung und Sport
  • VS- und Sonderschullehrer/innen mit absolviertem Fach Eislaufen (laut Studienbuch); ab Studienabschluss 1997: bei Schwerpunkt „Leibesübungen“ oder „Bewegung und Sport“ (laut Zeugnis)
  • Lehrer/innen mit Zusatzausbildung „Eislaufen“
  • ausgebildete Sportlehrer/innen (Bundessportakademie)
  • höhere Ausbildung, z.B. Lehrwart
    Frequenzschein
Alle öffentlichen Schulen können die Wiener Eislaufanlagen gegen Vorlage des vom SSR aufgelegten und vollständig ausgefüllten Frequenzscheines kostenlos benützen.
In Volksschulen, Integrationsklassen und Sonderschulen können, neben der verantwortlichen Lehrkraft, bis zu drei weitere Begleitpersonen die Eislaufanlage kostenlos benützen.
Empfehlung: Vor dem Besuch telefonisch Infos bezüglich der Benutzbarkeit der Anlage einholen; eventuell Vorreservierung von Eislaufschuhen (Formulare: Eisring Süd und Eis-Stadthalle).


Sicherheitsbestimmungen



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