Pro Klasse muss mindestens ein/e Lehrer/in die entsprechende Qualifikation aufweisen.
Zur Erteilung des Eislaufunterrichts sind folgende Personen berechtigt:
- HS/KMS/NMS-Lehrer/innen mit Lehramtsprüfung für Bewegung und Sport
- VS- und Sonderschullehrer/innen mit absolviertem Fach Eislaufen (laut Studienbuch); ab Studienabschluss 1997: bei Schwerpunkt „Leibesübungen“ oder „Bewegung und Sport“ (laut Zeugnis)
- Lehrer/innen mit Zusatzausbildung „Eislaufen“
- ausgebildete Sportlehrer/innen (Bundessportakademie)
- höhere Ausbildung, z.B. Lehrwart
- Frequenzschein
In Volksschulen, Integrationsklassen und Sonderschulen können, neben der verantwortlichen Lehrkraft, bis zu drei weitere Begleitpersonen die Eislaufanlage kostenlos benützen.
Empfehlung: Vor dem Besuch telefonisch Infos bezüglich der Benutzbarkeit der Anlage einholen; eventuell Vorreservierung von Eislaufschuhen (Formulare: Eisring Süd und Eis-Stadthalle).
Sicherheitsbestimmungen
- Das Eislaufen ist ausschließlich auf Eislaufanlagen erlaubt.
- Für entsprechende Kleidung der Kinder (Handschuhe, Kopfbedeckung) ist zu sorgen.
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